Allgemeine Information
Was ist eine elektronische Vignette?
Das ist ein elektronisches Dokument im Sinne des Art. 3, Abs.1 des GEDBED (Gesetzes über das elektronisches Dokument und die bezeugenden elektronische Dienstleistungen). Die elektronische Vignette bezeugt die Zahlung der Vignettengebühr für die Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes in der Republik Bulgarien für eine bestimmte Zeitperiode. Es hat eine unikale Identifizierungsnummer und enthält Angaben für das Kfz-Kennzeichen, den Zulassungsstaat, die Kategorie des Fahrzeugs, das Datum der Zahlung der Maut und die Gültigkeitsfrist.
Die Kontrolle des Vorhandenseins einer gültigren elektronischen Vignette erfolgt durch Anpeilen des Kennzeichens durch Mobil-, und Stationärkammer.
Ab 01. Januar 2019 tritt die elektronische Vignette, die das Vorhandensein der gezahlten Maut für die Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes in der Republik Bulgarien, für alle Autos, bezeugt, in Kraft. Die Vignettensticker mit Gültigkeitsfrist nach 31.01.2019 bleiben bis zum Ablauf derer Gültigkeit in Kraft. Das Konvertieren des Vignettenstickers in elektronische Vignette ist nicht verbindlich. Es ist erforderlich, dass Sie bei einer Prüfung einen gültigen, korrekt perforierten und an der Frontscheibe angebrachten Sticker vorlegen.
Wie wird die elektronische Vignette gekauft?
Die elektronische Vignette für gezahlte Maut kann der Besitzer oder Nutzer des Fahrzeugs oder jede dritte Person, die über die oben angegebenen erforderlichen Angaben verfügt, gekauft werden.
Wer hat die gekauften elektronischen Vignetten zu haben?
Elektronische Vignette soll es für alle unten angegebenen Kfz-Kategorien geben:
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Kategorie 1 (Schwerlastwagen)
Schwerlastwagen, Baumaschinen, Radschlepper und sonstige, die mit 2 und mehreren Achsen sind und technisch höchstzulässigem Gewicht 12 oder mehr Tonnen haben;
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Kategorie 2 (Schwerlastwagen und Busse)
Schwerlastwagen, die mit 2 Achsen sind und/oder solche, die höchstzulässiges Gewicht bis 12 Tonnen haben, sowie SFZ (Busse), die für Beförderung von Fahrgästen mit über 8 Sitzplätzen, ohne den Sitzplatz des Fahrers, bestimmt sind;
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WICHTIG!
Der Kauf von zusätzlicher elektronischer Vignette von derselben Kategorie auch für den angehängten Anhänger ist für schwere Lastkraftwagen zwischen > 3,5 Tonen und < 12 Tonen verbindlich. Die Busse (mit über 9 Sitzplätzen, einschließlich des Sitzplatzes des Fahrers) sind vom Kauf einer zusätzlichen elektronischen Vignette für den Anhänger befreit.
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Kategorie 3 (Personenkraftwagen)
SFZ mit technisch höchstzulässigem Gewicht nicht über 3.5 t, einschließlich:
- – SFZ, die für Beförderung von Fahrgästen mit über 8 Sitzplätzen bestimmt sind;
- – SFZ, die für Beförderung von Frachten bestimmt sind;
- – SFZ, die für Beförderung von Fahrgästen und Frachten, einschließlich jener mit Anhänger, bestimmt sind, sowie Geländefahrzeuge.
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WICHTIG! Wenn ein SFZ der Kategorie 3 mit einem angekoppelten Anhänger/Wohnwagen ist und das technisch höchstzulässige Gewicht der Komposition 3.5 t überschreitet, ist der Besitzer/Nutzer ab 01.01.2019 verpflichtet, eine zusätzliche Vignettengebühr für dieselbe Kategorie des Kraftfahrzeugs mit angekoppeltem Anhänger (Kategorie 3) zu zahlen.
Wie sind die Gültigkeitsperioden der elektronischen Vignetten?
- - für Kategorie 1 und 2 – täglich, wöchentlich und monatlich;
- - für Kategorie 3 – Wochenende, wöchentlich, monatlich, dreimonatig, jährlich.
Das Startdatum der Gültigkeit der elektronischen Vignette darf nicht später als 30 Tage ab dem Datum des Kaufs sein.
Welche Angaben werden beim Kauf der elektronischen Vignetten eingegeben?
Beim Kauf der elektronischen Vignette, gibt der Käufer das SFZ - Kennzeichen, den Zulassungsstaat, die Kategorie des Fahrzeugs, die Emissionsklasse (für Kategorie 1 und 2) ein und wählt die Gültigkeitsperiode.
Der Besitzer, der Nutzer und/oder die dritte Person – Käufer – tragen die Verantwortlichkeit für unrichtig erklärte Angaben hinsichtlich des Kfz-Kennzeichens, den Zulassungsstaat, die Kategorie des Fahrzeugs und die Gültigkeitsperiode der Vignettengebühr. In diesem Falle wird gehalten, dass für das entsprechende Straßenfahrzeug die geschuldete Maut nicht gezahlt ist, nachdem die Information mit unrichtig erklärten Angaben schon gegeben ist.
Bei unrichtig eingegebenen Angaben und Aktivierung der е-Vignette unterstehen die gezahlten Summen der Rückzahlung nicht.